Testament & Erbschaft
Vielleicht stehen Sie gerade vor der Frage, was mit Ihrem Vermögen geschehen soll, wenn Sie einmal nicht mehr da sind. Möglicherweise gibt es niemanden, der erbt. Oder Sie wünschen sich, dass etwas von Ihnen bleibt – etwas, das anderen Menschen in einer schweren Lebensphase zugutekommt.
Eine Zuwendung im Testament kann ein Ausdruck von Sinnstiftung, Verbundenheit und Fürsorge sein.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, unsere Hospizarbeit auf diesem Weg zu unterstützen:
- Erbeinsetzung – wir werden (Mit-)Erbin Ihres Nachlasses.
- Vermächtnis – ein bestimmter Geldbetrag oder eine Sachleistung geht an uns.
- Schenkung zu Lebzeiten – Sie können uns bereits jetzt unterstützen und miterleben, was Ihre Zuwendung bewirkt.
Wenn Sie über eine solche Entscheidung nachdenken, begleiten wir Sie gerne in einem vertraulichen Gespräch. Auf Wunsch stellen wir auch den Kontakt zu Fachleuten her, die Sie rechtlich beraten und bei der Umsetzung unterstützen.
So erreichen Sie uns
Unsere Büroräume finden Sie im Gemeindehaus der Andreasgemeinde
Uhlandstraße 61
49134 Wallenhorst
Sprechzeiten
Di, 9.00 - 12.00 Uhr
Do, 14.00 - 17.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung